TC Schmelz News26.03.2020
Verfügung zur Schließung unserer Anlage

Die Saarländische Landesregierung hat zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und des Ladenöffnungsgesetzes eine Allgemeinverfügung erlassen, die Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie umfasst und ab Mittwoch, 18. März 2020 ab 0 Uhr bis vorerst einschließlich 20. April 2020 gilt (Verfügung vom 16. März). Darunter fallen auch Sportvereine wie unser Tennisclub.

Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, werden untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen und Freiheitsentzug bestraft.

Um diese Verfügung umzusetzen, bleibt unsere Tennisanlage bis einschließlich 20. April 2020 geschlossen. Das Bespielen der Plätze und die Nutzung der Anlage sind untersagt.
Es entfallen ebenfalls alle Veranstaltungen bis zu diesem Datum inklusive unserer Arbeitsplätze. Jegliches Training entfällt. Das Ende der Sperrfrist wird gegebenenfalls nach den Vorgaben der Landes- bzw. Bundesregierung angepasst.

Jörg Scherer, 1. Vorsitzender TC Schmelz im März 2020

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